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Die Schwellen- und Entwicklungsländer sollen sich in Kopenhagen zu konkreten und nachprüfbaren Minderungsbeiträgen verpflichten. Diese Emissionen sollen bis 2020 zu einer Begrenzung der Emissionen um 15 bis 30 Prozent gegenüber dem gegenwärtig erkennbaren Emissionstrend führen. Dabei müsse auch festgelegt werden, welchen Beitrag diese Länder dazu aus eigener Kraft leisten können und wo internationale Unterstützung erfolgen solle. Entwicklungsländer mit einem starken Entwicklungsfortschritt sollen dabei schrittweise an die Beiträge der Industriestaaten herangeführt werden.
Hinsichtlich der Finanzierung sprachen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, dass Deutschland und die EU einen ”fairen und angemessenen Anteil“ an der Finanzierung von Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung in den Entwicklungsländern beitragen. Daran sollten sich alle Länder mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder beteiligen. Gleichzeitig soll sich Bundesregierung für eine neue Partnerschaft von Industrie- und Entwicklungsländern bei der Klimaschutzfinanzierung einsetzen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Beiträge für die Finanzierung des internationalen Klimaschutzes auf das Ziel angerechnet werden, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.
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