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Im Grundsatz müsse dabei gelten, dass personenbezogene Daten der Beschäftigten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben wurden, heißt es in der Vorlage weiter. Nach Wegfall des Zweckes oder bei unberechtigter Speicherung seien sie unwiderruflich zu löschen.
Auch soll dem Antrag zufolge ein umfassendes Einsichtsrecht in die von Unternehmen über ihre Arbeitnehmer erhobenen und ausgewerteten Daten gesetzlich verankert werden. Ferner müssten ”klare Grenzen“ bei der technischen Überwachung der Beschäftigten gezogen werden. Dies gelte für die Videoüberwachung ebenso wie für einen Abgleich jeglicher personenbezogener Daten.
Die Bundesregierung soll dazu nach dem Willen der Grünen-Fraktion noch vor der Sommerpause 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Er soll unter anderem Bestimmungen zum Schutz der Daten von Arbeitssuchenden wie von Beschäftigten beinhalten. Bei einem Verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz sollen laut Antrag der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene oder zuständige Gewerkschaft vom Arbeitgeber verlangen dürfen, diese Vorstöße wirksam zu unterbinden, und dies auch gerichtlich geltend machen können.
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