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Das für die Spielzeugrichtlinie federführende zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat nach Angaben der Regierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um auf die seit Jahren steigenden Zahlen von unsicheren Spielzeugen im EU-Schnellwarnsystem zu reagieren. Im Jahr 2007 habe es einen ”‘Workshop zur Güte‘ ins Leben gerufen, an dem die maßgeblichen Akteure auf Bundes- und Landesebene beteiligt sind“, schreibt die Bundesregierung. Ferner habe es Vereinbarungen mit der zuständigen Behörde in China gegeben. ”Als Maßnahme der konkreten Umsetzung dieser Vereinbarung sollen in 2010 Einzelprojekte mit chinesischen Partnern durchgeführt werden“, heißt es weiter. Darüber hinaus habe eine von der Bundesregierung eigens dafür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte für eine Strategie des Bundes und der Länder erarbeitet.
Auf die Frage, was einem nationalen Verbot von Stoffen entgegenstehe, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, das menschliche Erbgut zu verändern oder die Fortpflanzung zu gefährden (k/e/f-Stoffe), antwortete die Regierung: Dies sei schwierig, da ”oft die Festlegung von Grenzwerten nicht möglich sei, weil für sie nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Dosis ohne Wirkung existiert. Idealerweise sollten Verbraucherinnen und Verbraucher mit diesen Stoffen überhaupt nicht in Kontakt kommen.“ Im Spannungsfeld von Verbrauchererwartung, wissenschaftlichem Kenntnisstand und technischer Machbarkeit ließe sich dieser Anspruch aber nicht immer in vollem Umfang verwirklichen. ”In diesen Fällen ist der Gehalt der betroffenen Substanzen so weit zu reduzieren, wie dies vernünftigerweise möglich ist“, heißt es weiter.
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