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Die SPD will sicherstellen, dass die Leistungen für Arbeitslose weiterhin ”gebündelt aus einer Hand“ möglich sind und ”Grundlagen für Verbesserungen in der Qualität der Leistungserbringung geschaffen werden.“ Mit der Neuorganisation ”sind Mehrausgaben für Personal- und Verwaltungskosten zu erwarten“, heißt es in der Vorlage, auch sei der Personalmehrbedarf ”nicht unwesentlich“. Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende bleibe von dem Umbau ”grundsätzlich unberührt“.
Träger dieser neuen nach Bundesrecht errichteten rechtsfähigen Anstalten öffentlichen Rechts sind ”die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die BA und die Kommunen“, schreibt die Fraktion. Die heutige Struktur der Arbeitsgemeinschaften bleibe im Grundsatz bestehen. Die neue Organisationen ”erhalten mittelfristig einen eigenen Personalkörper und einen eigenen Haushalt. Damit werden zusätzliche dezentrale Handlungsspielräume und Eigenständigkeit der verantwortlichen Akteure vor Ort geschaffen“, heißt es in der Begründung. Zudem solle bei jedem Zentrum ein Beirat eingerichtet werden, in dem die lokalen Akteure des Arbeitsmarktes vertreten sind. Auf Landesebene würden Kooperationsausschüsse gebildet, um die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende abzustimmen, heißt es weiter. Darüber hinaus solle ein Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Errichtung von örtlichen Beiräten in den neuen Zentren etabliert werden.
Der Gesetzentwurf (17/181) ersetzt den ursprünglichen Entwurf der SPD-Fraktion (17/113) zum gleichen Thema. Aufgrund eines redaktionellen Versehens war eine unfertige Fassung in Umlauf gebracht worden. Gegenüber der bisherigen Fassung wurden nur kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen.
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