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Derzeit wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht nur von den Argen erbracht, sondern auch von bestimmten Kommunen in Eigenregie. Diese sogenannten Optionskommunen handeln aufgrund einer gesetzlichen Experimentierklausel. Die Änderungen des Grundgesetzes sollen laut SPD-Entwurf ”auch sicherstellen, dass diese die Aufgaben dauerhaft wahrnehmen dürfen. Damit wird auch für sie eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen.“
Der Gesetzentwurf (17/182) ersetzt den Entwurf (17/114), den die SPD-Fraktion ursprünglich eingebracht hatte und der aufgrund eines redaktionellen Versehens nicht vollständig war. Der aktuelle Entwurf enthält darüber hinaus die oben beschriebene grundgesetzliche Absicherung der Optionskommunen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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