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Hartz-IV-Empfänger betreuen (sogenannte Argen), für verfassungswidrig erklärt. Hintergrund dieser Entscheidung: Die bisherige ”Mischverwaltung“ entspricht laut Urteil nicht der Anforderung, dass für den Bürger die Verantwortlichkeiten klar erkennbar sein müssen. Bis Ende 2010 muss nun eine Reform her. Zweitens gebe es einen Koalitionsvertrag, sagte die neue Ministerin, der dazu keine Grundgesetzänderung vorsehe. Drittens sei nun schon zwei Jahre lang in der großen Koalition über eine Grundgesetzänderung diskutiert worden, ”da gab es eine verfassungsändernde Mehrheit, aber die Änderung hat nicht stattgefunden“, sagte von der Leyen. Daher wolle sie nun nach vorne schauen und habe nun Eckpunkte vorgelegt, wie die Argen umgebaut werden könnten. Kern des Vorhabens: Die Argen sollen zwar formal zerlegt werden, aber eng zusammenarbeiten.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Organisationsreform ”als das derzeit dringlichste Thema“ und betonte, man müsse damit ”dem Ziel ‚Hilfe aus einer Hand‘ anzubieten möglichst nahe kommen.“ Für sie stehe die Frage im Mittelpunkt, was zu tun sei, damit diejenigen, die Leistungen nach dem SGB II bezögen, ”möglichst schnell wieder in Beschäftigung kommen.“ Die
SPD-Fraktion wies darauf hin, dass auch jetzt noch die Möglichkeit bestehe, ”eine verfassungsändernde Mehrheit hin zu bekommen und auch zeitnah“ eine Reform umsetzbar sei. Schließlich halte auch die Mehrheit der Länder eine Grundgesetzänderung für die richtige Lösung. Bündnis 90/Die Grünen warnten davor, dass die nun vom Bundesarbeitsministerium geplanten Änderungen verfassungsrechtlich ebenfalls problematisch sein könnten, ”sie laufen Gefahr, dass das dann auch wieder beklagt wird“. Die Linksfraktion merkte an, dass die ”unkomplizierteste Lösung“ doch sei, Betreuung der Langzeitarbeitslosen unter dem Dach der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zusammenzuführen.
Die Bundesarbeitsministerin erwiderte, dass es höchst unterschiedlich Vorstellungen gebe, was mit einer Verfassungsänderung erreicht werden sollte. ”Geht man in die Tiefe, dann trennen sich die Wege“, sagte von der Leyen. Langzeitarbeitslose ausschließlich von der BA betreuen zu lassen, halte sie für ungeeignet. Genutzt werden müsste sowohl die sozialintegrative Kompetenz der Kommunen, etwa wenn es um Schuldner- oder Suchtberatung gehe, sowie die Kompetenz der BA bei der Arbeitsvermittlung. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass auch mit ihrem Konzept Kommunen und Arbeitsagenturen gut zusammenarbeiten könnten. Die freiwillige Kooperation von Institutionen mit Musterverträgen laufe schließlich auch in anderen Bereichen gut.
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