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In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass es in der vergangenen Legislaturperiode zwei Altfallregelungen für langjährig Geduldete gab. Danach bekamen auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz vom November 2006 mehr als 24.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis. Zudem erhielten den Angaben zufolge bis Mitte dieses Jahres mehr als 35.000 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach einer gesetzlichen Altfallregelung. Mehr als 28.000 der von dieser gesetzlichen Regelung Begünstigten hätten allerdings die bis Ende 2009 befristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, da sie ihren Lebensunterhalt noch nicht überwiegend selbst bestreiten konnten.
Anfang Dezember hatte sich die Innenministerkonferenz darauf verständigt, das Bleiberecht für geduldete Ausländer um zwei Jahre bis Ende 2011 zu verlängern. Mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion soll zur Vermeidung künftiger Kettenduldungen eine Regelung geschaffen werden, ”die auf einen festen Stichtag verzichtet und die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung dahingehend absenkt, dass auch das ernsthafte Bemühen um Arbeit als ausreichend erachtet wird“. Zudem soll laut Vorlage eine eigenständige Regelung für Minderjährige geschaffen werden, die bei günstiger Integrationsprognose bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen.
Ebenfalls eine eigenständige Regelung soll es nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion für Personen geben, die in Deutschland einen Schulabschluss machen. Darüber hinaus soll ”für Altfälle von einem Jahrzehnt und mehr eine noch weitreichendere Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen geschaffen“ werden.
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