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In der Begründung ihres Antrags schreibt die Linksfraktion von schwerwiegenden Folgewirkungen durch die Verkäufe der Agrar- und Forstflächen in den ostdeutschen Bundesländern. Die BVVG habe eine als größte Verkäuferin von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen eine dominierende Stellung auf dem Bodenmarkt. Bodenpreise und Verkäufe nach der Höchstgebotsregelung hätten zu überproportional ansteigenden Wertfestsetzungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen geführt, die Auswirkungen auf die Pachtpreise hätten, kritisiert die Linksfraktion.
”Der nur einmal mögliche Verkauf aus öffentlichem Besitz bringt nur einen kurzfristigen finanziellen Vorteil für den Bundeshaushalt“, erinnert die Linksfraktion. Der Imageverlust durch den Verkauf öffentlichen Eigentums wiege jedoch schwer und mindere auch die touristische Attraktivität der Seenlandschaften. ”Gewässer haben darüber hinaus eine unschätzbare Bedeutung für die Allgemeinheit in Bezug auf Naturschutz, Fischerei, Angelsport und Naherholung. Die durch die Privatisierung verursachten Nutzungseinschränkungen sind nicht akzeptabel“, schreibt die Linksfraktion.
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