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Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stießen sich vor allem an dem im Antrag geforderten Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka, die sich derzeit in Deutschland aufhalten. So betonte die FDP-Fraktion, dass sie dem Antrag zwar in ”vielen Teilen“ zustimme, einen generellen Abschiebestopp aber ablehne. ”Wir brauchen eine Einzelfallprüfung“, forderten die Liberalen. Die Unionsfraktion ging außerdem auf eine Forderung der Grünen ein, nach der eine umfassende Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit jenseits der humanitären Hilfe von der Verbesserung der Menschenrechtssituation abhängig zu machen sei. Sie betonte, dass die generelle Zusammenarbeit mit Sri Lanka nicht aufgekündigt werden dürfe. An das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gewandt, appellierte die Unionsfraktion, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen zu einer engeren Zusammenarbeit zu motivieren.
Die SPD-Fraktion bezeichnete den Antrag als ”gut und richtig“. Einen generellen Abschiebestopp befürworte sie, schließlich sei die Menschenrechtssituation in Sri Lanka nach wie vor ”unerträglich“. Die Sozialdemokraten äußerten außerdem die Hoffnung, dass sich die EU-Kommission der Forderung des Antrags anschließen möge, die weitere Gewährung von erweiterten europäischen Handelspräferenzen für Sri Lanka zu suspendieren, solange sich die Menschenrechtssituation nicht deutlich verbessere. Dies bezeichnete auch die Fraktion Die Linke als ”notwendig“.
Die Grünen bedauerten es, dass insbesondere die Forderung nach einem Abschiebstopp zu einer Ablehnung des Antrags geführt habe. Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland sei nicht mehr sehr hoch. Ihre Situation würde sich jedoch deutlich entspannen, wenn sie in Deutschland bleiben könnten, bis sich die Situation in ihrem Heimatland verbessert habe, argumentierte die Fraktion.
Der Ausschuss lehnte in seiner Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktion außerdem einen Antrag der SPD-Fraktion (17/107) ab. Darin hatten die Sozialdemokraten die Bundesregierung aufgefordert, Menschenrechte nicht nur in der Entwicklungspolitik, sondern in ihrem politischen Handeln insgesamt als Querschnittsaufgabe fortzuführen.
Über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu beiden Anträgen stimmt heute Nachmittag der Bundestag ab.
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