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Laut Bundesregierung ist der Anteil der unter 15-Jährigen seit 2005 ”nahezu konstant“. Die anderen Sozialgeldbezieher gliedern sich wie folgt: 35.000 oder zwei Prozent waren im Juni im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, 19.000 oder ein Prozent im Alter von 25 Jahren bis unter 50 Jahren, und 21.000 oder ein Prozent im Alter von 50 bis unter 65 Jahren.
Sanktionen beim Sozialgeldbezug, also Kürzungen oder die komplette Streichung, sind laut Bundesregierung notwendig, da sich das Konzept des ”Förderns und Forderns“ auch ”auf die nichterwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft“ beziehe. Eine Pflichtverletzung sei es etwa, wenn die Hilfeempfänger ”zur Wahrnehmung eines ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermins aufgefordert werden (…), dieser Termin aber – ohne wichtigen Grund – nicht wahrgenommen wird“, heißt es in der Antwort.
”In den Jahren 2007 und 2008 wurden ca. 800 bzw. ca. 900 Sanktionen gegenüber nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen“, heißt es weiter, wobei die Bundesregierung darauf hinweist, dass ihr nicht alle Daten vorlägen. ”Unter 15-Jährige nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige waren davon nicht betroffen“, schreibt die Regierung. Im Durchschnitt des Jahres 2008 hätte es ”im Bestand 12 nicht erwerbsfähige hilfebedürftige, deren gesamte Leistung einer Sanktionierung unterworfen wurde“ gegeben. ”Bei 3-monatiger Dauer dürften im Jahr 2008 rein rechnerisch ca. 50 nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige betroffen gewesen sein“, heißt es weiter.
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