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Die Bundesregierung habe zusammen mit Nichtregierungsorganisationen zahlreiche konkrete Maßnahmen in den Zielbereichen des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung von 2003 erreicht, heißt es in der Antwort weiter. Zielbereiche seien unter anderem der rechtliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt sowie die Stärkung der Prävention und der Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote. ”Der Sachstandsbericht vom November 2008 enthält hierzu detaillierte Informationen“, schreibt die Regierung, die mehrere Fragen von Bündnis 90/Die Grünen jedoch nicht beantwortet. ”Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“, lautet die Antwort bei zahlreichen Punkten.
Im Hinblick auf die von den Fragestellern zitierten Forderungen zahlreicher Fachverbände, einen ”Lagebericht Kinderhandel“ zu erstellen, sieht die Regierung keinen Bedarf, ”da dieser Bereich durch das bereits bestehende Bundeslagebild ”Menschenhandel“ mit abgedeckt wird.“ Dies entspreche auch der Beschlusslage der polizeilichen Bund – Länder ”Kommission Kriminalitätsbekämpfung“ (KKB). ”Zudem waren die bekannt gewordenen Opferzahlen der unter 14-jährigen in der Vergangenheit äußerst gering und daher für die Erstellung eines eigenen Lagebildes nicht aussagekräftig“, schreibt die Regierung und listet auf: ”Im Jahr 2005 konnten lediglich drei, 2006 keine, 2007 sieben und 2008 zwanzig Kinder als Opfer festgestellt werden. Der Anstieg im Jahr 2008 resultiert aus einem Ermittlungsverfahren in Berlin mit insgesamt 16 Opfern.“
Die Thematik der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werde in den Aus- und Fortbildungsprogrammen des Auswärtigen Amts für den Rechts- und Konsularbereich im Rahmen der dafür relevanten Rechtsgebiete (beispielsweise Versagungsgründe in Visaverfahren) behandelt, heißt es weiter. Die Thematik werde in der Ausbildung außerdem im Kontext ”Vereinte Nationen/Menschenrechte“ angesprochen. Zudem sei das Thema der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern Gegenstand der polizeilichen Aus- und Fortbildung. ”In dem aktuellen Studienplan des Bachelorstudienganges der Fachhochschule des Bundes, der seit dem 1. Oktober 2009 eingerichtet ist, ist die kommerzielle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in wiederkehrenden Modulen Gegenstand der Ausbildung“, schreibt die Regierung.
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