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Mit der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) werden alte Luftqualitätsrichtlinien neu strukturiert sowie neue Zielwerte und Methoden für die Überwachung der Luftreinheit festgelegt. Regelungen der alten 22. und 33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden in dem neuen Regelwerk zusammengefasst. Die alten Grenzwerte der Richtlinien werden darin übernommen. Hinzu kommen neue Grenzwerte für kleinere Feinstäube wie PM 2,5. Außerdem sieht die Verordnung Fristverlängerungen für die Einhaltung von Grenzwerten bei Schadstoffemissionen vor.
Während sich Abgeordnete der Koalitionsfraktionen uneingeschränkt hinter die Verordnung stellten, kritisierten die SPD- und vor allem die Grünen-Fraktion, die Verordnung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibe aber weit hinter dem Möglichen zurück. Die Linksfraktion beklagte, dass in der Verordnung nicht grundsätzlich niedrigere Grenzwerte vorgesehen seien.
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