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Die Europäische Kommission hatte ein sogenanntes Grünbuch zur Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat vorgelegt. Die Kommission möchte ein möglichst umfassendes Rechtsinstrument zur Erhebung von Beweisen schaffen. Die bestehenden Vorschriften für die Beweiserhebung in Strafsachen sollten durch eine einzige Regelung auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden. Der Rechtsausschuss hielt dem entgegen, praktische Erfahrungen mit dem Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisanordnung lägen noch nicht vor. Die Umsetzungsfrist ende erst in knapp einem Jahr. So lange sollte man warten, bevor man weitere Vorschläge mache.
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