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Der Petent beklagt sich darüber, das Gerichte Kindertagesstätten aus Gründen des Lärmschutzes aus Wohngebieten entfernten, um Einzelnen Ruhe zu verschaffen. Der Petent, dessen Eingabe im Internet 1.879 Mitzeichner fand, will erreichen, dass durch Kinder erzeugter Lärm nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichgesetzt wird und dass Kindertagesstätten, Kinderspielplätze und ähnliche Einrichtungen aus Gründen des Lärmschutzes nicht an die Stadtränder verlegt werden.
In der Begründung seiner Eingabe schreibt der Petent, dass Familien mit Kindern die Zukunft einer jeden Gesellschaft seien und daher höchste Wertschätzung verdienten. Nur so könne unsere Gesellschaft auch in Zukunft kreative und selbstbewusste Bürger hervorbringen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass mögliche Lösungsansätze in einem größeren Kontext erarbeitet werden müssten, da die Frage nach dem Regelungsbedarf nicht nur das Immissionsschutzrecht, sondern auch das Bauplanungsrecht und das private Nachbarschaftsrecht beträfe. Aus Sicht des Petitionsausschusses wäre es im Sinne einer kinderfreundlichen Gesellschaft wünschenswert, wenn weitergehende Vorschriften zur Erhöhung der Rechtssicherheit von Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen erlassen werden könnten und das Thema Kinderlärm nicht Gegenstand gerichtlicher Klagen wäre.
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