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Insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erweckten den ”Anschein der Käuflichkeit von Politik“, heißt es in der Begründung des Antrags. Kein Unternehmen gebe eine Spende, ohne nicht auch eine entsprechende Gegenleistung zu erwarten. ”Nicht zuletzt die Spende eines Miteigentümers einer Hotelkette an die FDP hat diesen Eindruck noch einmal verstärkt“, schreiben die Abgeordneten weiter. Durch das Verbot der Entgegennahme von Spenden juristischer Personen bestehe die Möglichkeit, ”dass nicht diese, sondern nunmehr die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Parteien gewinnen“. Um sicherzustellen, dass Menschen mit großem Privatvermögen nicht übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen, sei zudem ein Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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