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Die Sicherheit der Fahrgäste im Schienenverkehr und der Anwohner an Bahnstrecken habe oberste Priorität, heißt es zur Begründung. Eine ausgeprägte Sicherheitsphilosophie sei für den gesamten Verkehrsträger Schiene von existenzieller Bedeutung. Sicherheit und Vorsorge müssten an erster Stelle stehen und dürften nicht durch ”kurzfristige“ Kapitalmarktinteressen gefährdet werden. Deshalb müsse der Sicherheitsbegriff im Schienenverkehr ausgeweitet und neu definiert werden.
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