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Derzeit seien Forderungen in 31 laufenden Verfahren mit Minderforderungen von 8,69 Millionen Euro bezifferbar, schreibt die Regierung. Es seien weitere 14 laufende Verfahren bekannt, in denen die Forderungssumme nicht beziffert oder unbekannt ist. Die Entschädigungshöhe solle in diesen Fällen das jeweilige Gericht festsetzen. Acht Verfahren seien bekannt, die von dem zuletzt befassten Gericht abgewiesen oder zugunsten Deutschlands entschieden wurden. Die Urteile seien teilweise noch nicht rechtskräftig, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei.
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