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Der Vorlage zufolge ist die Passagier- und Gepäckkontrolle an Flughäfen eine hoheitliche Aufgabe. Dabei könnten laut Luftsicherheitsgesetz geeigneten Personen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei den Sicherheitsmaßnahmen übertragen werden. Diese förmliche Übertragung hoheitlicher Aufgaben nennt man laut Antwort ”Beleihung“. Damit sei auch die Passagier- und Gepäckkontrolle, die von beliehenen Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister vorgenommen wird, eine hoheitliche Maßnahme, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Die vor Ort jeweils zuständige Dienststelle der Bundespolizei übe die Fachaufsicht über die im Auftrag der Bundespolizei tätigen Luftsicherheitsassistenten aus. Soweit im Rahmen dieser Fachaufsicht Weisungen erteilt werden, seien das Sicherheitsunternehmen und seine Beschäftigten daran gebunden.
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