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Änderungen soll es laut Gesetzentwurf auch im Hinblick auf die Direktzahlungs-Verpflichtungsverordnungen geben. Diese müssen derzeit in Form von Regierungsverordnungen erfolgen, heißt es. Künftig sollen Verordnungsermächtigungen ”per Ministerverordnung mit dem Einvernehmen des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie mit Zustimmung des Bundesrates“ erfolgen.
Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Deutsche Bundestag berät die Vorlage am Donnerstag in erster Lesung.
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