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In einem Antrag (17/284), der in der Sitzung nicht abgestimmt wurde, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Schaffung eines einheitlichen Schutzniveaus unabhängig vom Anlageprodukt oder Vertriebsweg. Kritisiert wird, dass der Graue Markt trotz aller Maßnahmen zum besseren Anlegerschutz unangetastet geblieben sei. Dabei würden in diesem Bereich jährlich Anlagegelder in Milliardenhöhe versickern, so die Fraktion, die besonders auf die Risiken bei geschlossenen Immobilienfonds in den Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG) oder der GmbH & Co. KG hinwies.
Die CDU/CSU-Fraktion sah Gemeinsamkeiten zwischen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und den Aussagen zum besseren Anlegerschutz im Koalitionsvertrag. Das Thema müsse in dieser Legislaturperiode, aber nicht erst 2013, abgearbeitet werden. Es gehe nicht nur um einen besseren Verbraucherschutz, sondern auch um das Funktionieren der Kapitalmärkte. Auch die SPD-Fraktion warnte davor, die Verbesserung des Anlegerschutzes auf den ”St.-Nimmerleins-Tag“ zu verschieben. Ein Problem sei die Provisionsorientierung bei Beratung und Vertrieb von Anlageprodukten.
Die FDP-Fraktion sprach ebenfalls von ”Handlungsbedarf“, wies aber auf Erkenntnisse aus einer zu dem Antrag durchgeführten Anhörung hin. Dort habe die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass sie aus Kapazitätsgründen keine fachliche Prüfung solcher Anlageprodukte durchführen könne. Die FDP-Fraktion schlug ein Rating-Verfahren für diese Kapitalanlageprodukte vor. Hierzu merkte die Unionsfraktion an, dass man bei einer materiellen Prüfung durch die BaFin sehr schnell bei der Frage der Haftung sei. Es müssten außerdem Entscheidungen auf EU-Ebene zum Anlegerschutz abgewartet werden.
Die Linksfraktion erklärte, man könne dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen viel abgewinnen und zeigte sich zugleich erstaunt über die große Einigkeit im Finanzausschuss. Das Anliegen der Fraktion Die Linke gehe allerdings noch viel weiter. So müsse eine Professionalisierung der Anleger Voraussetzung für die Beteiligung an geschlossenen Fonds sein.
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