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In der Begründung schreiben die Abgeordneten, das derzeitige Benennungsverfahren sei dem Ziel der fachlichen Existenz an der Spitze der Bundesbank wenig dienlich, wie verschiedene Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen würden. Beim Vorschlagsrecht des Bundesrates zählten nur Regionalproporz und Parteibuch, und auch die Bundesregierung nutze ihr Vorschlagsrecht nicht so, dass die am besten Geeigneten zum Zuge kommen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist darauf, dass im amerikanischen Senat öffentliche Anhörungen für die Berufung in Spitzenämter längst üblich seien
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