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Nach Angaben der Bundesregierung wurden Im Jahr 2006 88.135 Anträge von Selbständigen auf ein Versicherungspflichtverhältnis gestellt. Davon seien 75.813 bewilligt worden. Im Jahr 2009 waren es schon 94.091 (bewilligt: 88.816). Bei den Auslandsbeschäftigten, die ebenfalls die Regelung nutzen können, seien es 1.678 (1.445) im Jahr 2006, 3.382 (2.967) im Jahr 2009 gewesen. Die Bundesagentur für Arbeit erzielte entsprechende Einnahmen durch die Selbständigen und Auslandsbeschäftigten: Sie seien von 17,766 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 32,934 Millionen Euro im Jahr 2009 durch die Selbständigen gestiegen. Die Auslandsbeschäftigten hätten 328.000 Euro im Jahr 2006 in die BA-Kassen gezahlt. Im Jahr 2009 seien es 898.000 Euro gewesen.
Gefragt nach dem Leistungsbezug der Betroffenen schreibt die Bundesregierung, dass es sich nicht genau ermitteln lasse, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschließlich auf Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung beruhe. Statistisch nachweisbar seien nur Fälle, in denen mit Hilfe von Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung Ansprüche auf Arbeitslosengeld entstanden seien. Dass könnten sowohl ausschließlich Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung als auch sogenannte Mischzeiten sein. Demnach seien im Jahr 2006 nur 187 Selbständige Empfänger von Arbeitslosengeld gewesen. Im Jahr 2009 sei diese Zahl auf 4.968 gestiegen. Bei den Auslandsbeschäftigten sei die Zahl von 92 im Jahr 2006 auf 240 in 2009 gestiegen.
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