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In ihrer Gegenäußerung schreibt die Regierung, die Anhebung der Freibeträge könne dazu führen, dass zusätzliche Bedarfsgemeinschaften hilfebedürftig werden. Eine genaue Schätzung der Zahl sei nicht möglich. Eine überproportionale Belastung der Kommunen sei aber unwahrscheinlich.
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