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Aufgabe des Stabilitätsrates ist die fortlaufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder auf Haushaltsdisziplin zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Der Stabilitätsrat soll allerdings einige Aufgaben des Finanzplanungsrates übernehmen. Das mit Vertretern von Bund und Ländern besetzte Gremium müsse in Zukunft auch über die Grundannahmen für die Haushalts- und Finanzplanung von Bund und Ländern beraten. Außerdem soll der Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte ”Aufbau Ost“ erörtern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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