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Altschulden sind nach dem Altschuldenhilfegesetz ein willkürliches politisches Konstrukt infolge des Vereinigungsprozesses, schreibt die Fraktion zur Begründung. Planwirtschaftliche Verrechnungsinstrumente, welche die Übernahme von Produkten der DDR-Bauwirtschaft in die Bestände der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnraumversorgung regelten, seien 1990 ”quasi über Nacht“ von DDR- in D-Mark-Schulden zu einem Kurs von 2:1 umgewandelt worden. Der GDB Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen habe 2009 zu der Altschuldenproblematik festgestellt, dass Wohnungen aus den Altverbindlichkeiten noch mit einer Restschuld von durchschnittlich 4.000 Euro je Wohnung belastet seien. Die Altschuldenproblematik daher sei das Haupthindernis des Stadtumbaus in den neuen Bundesländern.
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