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Die anlasslose, massenhafte Speicherung individueller Daten sei ein ”tiefer Eingriff“ in die Privatsphäre aller Bürger, schreibt die Fraktion zur Begründung. Diese Vorratsdatenspeicherung stelle Bürger ”unter einen unzulässigen Generalverdacht und birgt selbst Risiken des Datenmissbrauchs“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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