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Der Bundestag soll danach die Bundesregierung auffordern, in Verhandlungen mit den Ländern auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierungskommission abzustimmen, in welchem Rahmen finanzielle Mittel für den Abriss oder den Umbau von Wohnungen und die Aufwertung von Wohnquartieren der neuen Länder zur Verfügung gestellt werden müssen. Weiter soll die Regierung eine abschließende Regelung zu den Altschulden von Wohnungsunternehmen der neuen Länder vorlegen, die es den Unternehmen ermöglicht, Stadtumbaumaßnahmen durchzuführen. Auch soll die Regierung mit den Ländern verhandeln, wie die Verwaltungsvereinbarung zum Stadtumbau Ost derart modifiziert werden kann, dass die erhöhten Aufwendungen durch steigende Kosten bei Abriss und Teilrückbau berücksichtigt werden können und diejenigen Wohnungsunternehmen die ihre Wohnungen energetisch sanieren und altersgerecht umbauen wollen, durch Fördermaßnahmen unterstützt werden.
Das Programm ”Stadtumbau Ost“ hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt, schreibt die Fraktion zur Begründung. Bis Ende 2009 sei der Rückbau von rund 250.000 Wohnungen erfolgt. Die Altschuldenhilferegelung sei eine Voraussetzung dafür gewesen, dass die Wohnungsunternehmen in einem Milliardenumfang in Modernisierungsmaßnahmen für das Wohnumfeld hätten investieren können. Damit sei gleichzeitig das soziale Umfeld in den Plattenbaugebieten stabilisiert und die Attraktivität der Innenstädte erhöht worden. Der Zusammenhang zwischen einem erfolgreichen Stadtumbau Ost und der Altschuldenregelung zeige, dass es für die wirtschaftliche Stabilisierung der Unternehmen notwendig sei, Unterstützung durch Altschuldenentlastung bei Abriss zu gewähren.
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