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Auf die Frage, wann der Aufforderung nachgekommen werde, die Bezüge der Richter und Staatsanwälte schrittweise zu erhöhen, teilt die Bundesregierung mit, dass die Besoldung bei der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übertragen worden sei. Somit könne der Bund hier keinen Einfluss nehmen, heißt es in der Antwort weiter.
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