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Zur Begründung heißt es, der Einsatz von Privaten verbessere die Effizienz der Zwangsvollstreckung, indem er neue Leistungsanreize schaffe. Diese seien im gegenwärtigen System mit der ”aufwändigen, umstrittenen und sehr konfliktträchtigen“ Bürokostenentschädigung nicht möglich. Zudem verschärfe die anhaltend schlechte wirtschaftliche Situation den Druck der Gläubiger, offene Forderungen zu realisieren. Gleichzeitig würden die Möglichkeiten, bei den Schuldnern in pfändbare Vermögensobjekte zu vollstrecken, immer seltener. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers werde dadurch erheblich erschwert. Der Länderkammer findet, die steigenden Anforderungen an diese Tätigkeit gebiete deshalb, neue Leistungsanreize zu schaffen. Private würden unter staatlicher Aufsicht und Verantwortung die Aufgabe effizienter erledigen. Sie würden im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig sein. An Stelle des Systems der Bürokostenentschädigung stünde ein Personal- und Sachmitteleinsatz aufgrund der unternehmerischen Entscheidung des Gerichtsvollziehers, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Bundesrates für eine Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Private. Dazu hatte der Länderkammer schon einmal im Juni 2007 einen Versuch gestartet (16/5724).
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