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Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen der Länder, durch Einsatz von moderner Technik die Teilnahme an gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren für die Beteiligten zu erleichtern. Durch eine vermehrte Nutzung von Videotechnik könnten aufwändige und zeitintensive Anreisen zum Gericht vermieden werden. Grundsätzlich, so die Bundesregierung, stehe sie einer Erweiterung des Einsatzes von Videokonferenztechnik im Sinne eines zügigen Abschlusses des Verfahrens ”aufgeschlossen gegenüber“. Videotechnik sei ja bereits heute aus Gründen des Opferschutzes geltendes Recht. Dadurch, dass die Entscheidung über den Einsatz der Videokonferenztechnik in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, sei gewährleist, dass das jeweils entscheidende Gericht unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls dafür Sorge tragen werde, das die Technik nur in hierfür geeigneten Fällen zum Einsatz komme, argumentiert die Regierung. Die Bundesregierung weist aber auch darauf hin, dass der Grundsatz der Unmittelbarkeit nicht in allen vom Bundesrat vorgeschlagenen Fällen eingeschränkt werden sollte.
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