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Der Bundesrat schlägt in dem Gesetzentwurf in Anlehnung an das erstinstanzliche Verfahren vor, auch für das Berufungsverfahren eine Vorauszahlungspflicht für die Verfahrensgebühr einzuführen. Allerdings solle nicht die Zustellung der Berufung von der Zahlung der Verfahrensgebühren abhängig gemacht werden. Stattdessen solle die Erfüllung der Vorauszahlungsverpflichtung ein neues Zulässigkeitskriterium bilden. Im Gegensatz zur Bundesregierung sieht die Länderkammer die Berufungskläger durch die gewünschte Neuregelung ”nicht unzumutbar belastet“.
Als Grund für den Gesetzesvorstoß führt der Bundesrat an, dass wegen der vergleichsweise hohen Streitwerte in zivilgerichtlichen Berufungsverfahren die Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle ”übermäßig belastet“ würden. Die Länder beklagen Ausfälle in einer Größenordnung von bis zu 5 Prozent. Weit über dem Durchschnitt liegt den Angaben zufolge Mecklenburg-Vorpommern mit 21 Prozent.
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