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Zugleich fordert die Regierung die Länder auf, die Belastung der Landeshaushalte mit Aufwendungen für Prozesskostenhilfe präziser zu erfassen. Die tatsächlichen Einsparungen auf Grund des Gesetzentwurfes ließen sich sonst nicht einschätzen. Die Länder hatten als Begründung für ihren Vorstoß angeführt, dass die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe ”in den vergangenen fünf Jahren erheblich gestiegen“ seien. Allerdings, kritisiert die Bundesregierung, beruhe der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf lediglich auf den in Baden-Württemberg erhobenen Zahlen aus einer unveröffentlichten Kosten-Leistungs-Rechnung aus dem Jahre 2005. Ohne eine Aktualisierung der Daten lasse dieses Material ”keine tragfähigen Rückschlüsse auf die derzeitige bundesweite Ausgabenentwicklung im Bereich der Prozesskostenhilfe zu“.
Gleichwohl unterstützt die Regierung das Vorhaben des Bundesrates, einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken. Es sei angemessen, Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder –verteidigung beziehungsweise bei mutwilligen Beweisanträgen zu versagen, schreibt die Regierung. Als sinnvoll erachtet sie ferner, eine Verpflichtung für Empfänger von Prozesskostenhilfe einzuführen, dem Gericht unaufgefordert eine Verbesserung seiner Einkommenssituation mitzuteilen.
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