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Ermöglicht werden soll außerdem, dass die Kraftfahrzeugsteuer auch von Dritten per Bankeinzugsermächtigung bezahlt werden kann. Die Bundesregierung stimmt einer entsprechenden Forderung der Länder zu. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen des Gesetzentwurfs sogenannte Full-Service-Leasing-Verträge mit Einschluss der Kfz-Steuer nicht mehr möglich seien. Familienmitglieder dürften die Kfz-Steuer nicht mehr für Angehörige begleichen. Auch angesichts der bisherigen Regelung in einigen Ländern solle es ermöglicht werden, für die Zahlung der Kfz-Steuer einen vom Halter des Fahrzeugs abweichenden Kontoinhaber zu benennen. Aus europarechtlichen Gründen weist die Bundesregierung aber die Forderung des Bundesrates zurück, den Lastschrifteinzug ”aus erhebungstechnischen Gründen“ auf Konten bei inländischen Instituten zu beschränken.
Außerdem lehnt die Bundesregierung es ab, die Förderung von Euro-6-Dieselpersonenkraftwagen zu erhöhen. Die Länder hatten mit Blick auf die seit Januar gültigen Stickstoffdioxid-Grenzwerte gefordert, ”schnellstmöglich weitere Minderungsmaßnahmen im Verkehrsbereich zu ergreifen“. Dieselfahrzeuge würden eine besonders relevante Verursachergruppe darstellen.
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