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Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben zu erleichtern. Pauschale Abgabensätze und eine fiktive Nettoberechnung der Steuern würde die aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu bewertenden Positionen deutlich verringern, heißt es in dem Entwurf. Die Neuregelung sieht im Kern vor, aus jeder Lohn- und Gehaltsbescheinigung als einzigen Wert das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen zu entnehmen, aus dem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird.
Darüber hinaus soll die Neuregelung eine ”Schwachstelle“ der bisherigen Regelung beseitigen. Bisher könne ein Elternteil sein Elterngeld dadurch beeinflussen, dass er rechtzeitig einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Weniger gut informierte Antragsteller, die dies nicht wissen, würden weniger Elterngeld beziehen, argumentiert der Bundesrat. Durch die fiktive Nettoberechnung würden sich Freibeträge nicht mehr auf das Elterngeld auswirken und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, heißt es in dem Entwurf.
Die Bundesregierung äußert in ihrer Stellungnahme Zweifel, ob die Pauschalierung der Abzüge vor dem Hintergrund der Einführung des ELENA-Abrufverfahrens zum 1. Januar 2012 noch zweckmäßig ist. Dennoch unterstütze sie das Ziel des Bundesrates und führe dazu Gespräche mit den Ländern, schreibt die Regierung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sei zu prüfen, welche Maßnahmen auch über den 1. Januar 2012 hinaus den Bezug von Elterngeld vereinfachen könnten.
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