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Ziel des Entwurfs ist es deshalb, einen solchen Abgabemaßstab, der bei der Aushandlung der Verträge zu beachten ist, gesetzlich zu verankern. Desweiteren soll klargestellt werden, dass auch Fernsehveranstalter zu dieser Filmabgabe verpflichtet sind. Die Bundesregierung plant, das FFG rückwirkend zu ändern, so dass es schon für den Zeitraum von 2004 bis 2008 gilt.
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