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Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Bundesrates für eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Die in dem Entwurf enthaltene ”deutliche Erhöhung der Kosten der Zwangsvollstreckung“, für die ein Gläubiger auch zur Kasse gebeten werde, wenn die Vollstreckung erfolglos bleibt, stößt bei der Regierung jedoch auf Bedenken. Diese berge die Gefahr in sich, dass Gläubiger auf die Begleichung kleinerer Forderungen ganz verzichten und damit ein negativer Einfluss auf die allgemeine Zahlungsmoral eintrete.
Der Länderkammer hatte bereits im Juni 2007 versucht, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren (16/5727). Damals war sie erfolglos geblieben.
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