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In der Vorlage bekräftigt die Bundesregierung ihre Auffassung, dass ”eine höhere Sicherheit mit vertretbarem Aufwand erreicht werden kann, wenn die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in privaten Haushalten erhöht werden“. Dies sei mit der Umsetzung der geplanten Rechtsverordnung vorgesehen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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