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Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, erfolgt grundsätzlich keine Kostenerstattung für externe Begleiter. Ist aus politischen oder gesellschaftlichen Gründen eine Teilnahme von externen Begleitern an einer Dienstreise geboten, könnten in Ausnahmefällen die Kosten von dem jeweiligen Ressort übernommen werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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