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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Antrag der SPD-Fraktion, sprach sich jedoch dafür aus, die Sonderregelungen zur Übernahme der Sozialversicherungs-kosten bis zum 30.06.2012 zu verlängern. Ob tatsächlich eine Bezugszeit von 36 Monaten notwendig sei, ”ist im Moment schwer absehbar“, sagte DGB-Vertreter Johannes Jakob. Auch die IG Metall befürwortete in ihrer Stellungnahme die von der SPD vorgeschlagenen Verbesserungen der Kurzarbeiterregelungen und verwies auf in der Branche abgeschlossene tarifvertragliche Lösungen, die auf staatliche Unterstützung bei Kurzarbeit aufbauen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte in ihrer Stellungnahme, dass der Antrag der SPD zu kurz greife, weil die Sonderregelungen zu den Sozialversicherungskosten nur um ein Jahr ausgedehnt werden sollen. Andererseits schieße er über das Ziel hinaus mit der Forderung, die Bezugsfrist auf 36 Monate zu verlängern. Dies würde ”eine nicht zu rechtfertigende Belastung der Arbeitslosenversicherung“ bewirken. Die BDA unterstützt laut Stellungnahme vielmehr den Referentenentwurf eines geplanten Gesetzes von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die die Erleichterungen zur Nutzung von Kurzarbeit, die seit Januar diesen Jahres gelten, bis Frühjahr 2012 verlängern will. Ähnlich äußerte sich der Arbeitgeberverband Gesamtmetall in seiner Stellungnahme und verwies wie auch die IG Metall auf die neuen tariflichen Regelungen der Branche, die von mindestens auf das Jahr 2011 verlängerten Regelungen bei den Sozialversicherungsbreiträgen ausgehen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sprach sich in ihren Stellungnahmen genau wie die Experten vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gegen eine Verlängerung der Bezugsdauer von derzeit 18 auf 24 beziehungsweise 36 Monate aus. Damit würde das Kurzarbeitergeld laut BA ”den Charakter der vorübergehenden Hilfe deutlich verlassen“. Das IAB warnte vor dem ”Signal für eine mittelfristig gewährte Subvention“. Dr. Manfred Schnitzler von der BA regte im Einklang mit Heino von Meyer von der OECD an, die volle Erstattung der Sozialversicherungskosten, die derzeit nach sechs Monaten automatisch greift, an die Qualifizierung der Mitarbeiter zu knüpfen. Sowohl der Vertreter der OECD als auch Prof. Klaus Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisierten die Ausweitung der Regelung zur konjunkturellen Kurzarbeit über das Jahr 2010 hinaus. ”So bald wie möglich raus!“, sagte Zimmermann zu den bestehenden Regelungen, alle Wirtschaftsforschungsinstitute sähen eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt voraus. Die OECD warnte in ihrer Stellungnahme vor der Gefahr, dass mit der ”doppelten Subvention von Arbeitsplatzerhalt und Sozialversicherungsanspruch“ nicht zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten blieben. Diese Befürchtung entkräftete der Einzelsachverständige Prof. Gerhard Bosch. Er könne ”keine Anzeichen“ dafür sehen, dass Kurzarbeit den Strukturwandel behindere.
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