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Seit Jahren erhalten die Kinder der Petentin Leistungen der Pflegeversicherung in der Höhe der Pflegestufe I. Ein Gutachter hat für beide Kinder einen wöchentlichen Pflegebedarf von jeweils mehr als 11 Stunden festgestellt. Da allerdings die Addition der Pflegezeiten nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht zulässig ist und die festgestellten Pflegezeiten einzeln jeweils unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl von 14 Stunden wöchentlichen lagen, lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Pflegeperson ab. Dieses Verfahren, das nach derzeitigem Recht korrekt ist, ”bestraft letztlich diejenigen, die sich entscheiden, mehrere pflegebedürftige Menschen zu pflegen“, so der Ausschuss. Die Abgeordneten plädieren deshalb für eine Ausnahmeregelung für solche Fälle; so wäre in den Augen des Ausschusses auch die Überprüfbarkeit weiterhin und weitgehend gegeben und die Gefahr von Manipulationen hielte sich in Grenzen.
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