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Die Zahl der freiwillig ausgereisten Personen mit Ausweisungsverfügung wird in der Vorlage auf 109.045 beziffert. Darunter waren laut Bundesregierung mehr als 70.000, bei denen die letzte Ausweisungsentscheidung in die Jahre bis 1999 fiel. Die Zahl vollzogener Abschiebungen wird mit 140.612 angegeben, wovon bei gut 100.000 die letzte Ausweisungsentscheidung in der Zeit bis 1999 erfolgte. Auf 5.851 beläuft sich der Antwort zufolge die Zahl der Duldungen nach Paragraf 60a Absatz 2 Satz 1. Danach ist eine Abschiebung auszusetzen, solange sie ”aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird“.
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