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Für die Bürgerinnen und Bürger werde der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben könnten. Die Länderkammer macht allerdings deutlich, dass eine Übertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stoße. Deshalb bedürfe es einer Änderung des Grundgesetzes, die klarstelle, dass Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen werden können (17/1468). Der Bundesrat hatte den selben Vorstoß schon einmal unternommen (16/9022, 16/9023), scheiterte jedoch.
Die Bundesregierung begrüßt das Vorhaben. Die Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die Länder sei auch Ziel des Koalitionsvertrags. Zu den Regelungen im Detail wird die Regierung gegebenenfalls im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weitergehend Stellung nehmen.
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