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Die Fraktion argumentiert, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung habe der überwiegende Teil grundstücksbezogener vermögensrechtlicher Ansprüche beschieden werden können. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel betrage die Erledigungsquote mehr als 99 Prozent. In den übrigen neuen Länder und Berlin sei überwiegend ein vergleichbarer Abarbeitungsstand erreicht worden. Vor diesem Hintergrund sei es nicht länger nötig, dass der Grundstücksverkehr in den neuen Ländern eine besondere Grundstücksverkehrsgenehmigung als Sicherung von Restitutionsansprüchen bedürfen, führen die Sozialdemokraten an.
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