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Geklärt werden soll laut Fragenkatalog unter anderem, ob es eine mittelbare Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gibt, ob parallel zum IStGH ein Weltgerichtshof für Menschenrechte geschaffen werden sollte und worin die Vorteile des Internationalen Strafgerichtshofs im Vergleich zu ”ad-hoc-Tribunalen“ liegen. Außerdem möchten die Abgeordneten mit den Sachverständigen diskutieren, welche Ziele erreicht werden müssen, um den nächsten Schritt zur ”Universalität der IStGH-Gerichtsbarkeit“ zu nehmen und ob eine solche Universalität überhaupt realistisch und wünschenswert wäre.
Die Anhörung findet im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses statt und beginnt um 16 Uhr. Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-33550, Fax: 030/227-36052, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
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