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Der ”Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ soll den Argen auch weiterhin Leistungen ”aus einer Hand“ ermöglichen, heißt es in der Vorlage. Die zugelassenen kommunalen Träger, die derzeit die Landzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen (Optionskommunen), sollen ihre Aufgaben unbefristet wahrnehmen können. Ihre Zulassung wäre zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Die Optionskommunen sollen ”jedoch die Ausnahme bleiben“, heißt es in dem Entwurf. Entsprechend der grundgesetzlichen Vorschrift soll die Anzahl der zugelassenen kommunalen Träger ”ein Viertel der zum Antragszeitpunkt bestehenden Aufgabenträger“ nicht überschreiten, heißt es weiter.
Die heutige Struktur der Zusammenarbeit von BA und Kommunen soll im Grundsatz erhalten bleiben, schreiben die Fraktionen. ”In den gemeinsame Einrichtungen werden die Kompetenzen beider Träger gebündelt und deren Leistungen gemeinsam und einheitlich erbracht“, heißt es weiter. Die Geschäftsführer und die Trägerversammlung sollen umfangreiche Kompetenzen im Bereich Personal und Haushalt bekommen, um die dezentrale Aufgabenwahrnehmung zu stärken. Ein bundeseinheitliches System von Zielvereinbarungen und Kennzahlenvergleichen werde zur weiteren Verbesserung der Leistungsfähigkeit geschaffen. Die Rechtsaufsicht über die gemeinsame Einrichtung im Aufgabenbereich der Trägerversammlung führe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder eine von ihm bestimmte Stelle.
Auf Landesebene sollen Kooperationsausschüsse gebildet werden, um die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende abzustimmen. Auf Bundesebene werde ein Bund-Länder-Ausschuss beim BMAS eingerichtet, in dem die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die BA die Umsetzung der Grundsicherung beraten.
Der Gesetzentwurf führe voraussichtlich zu Mehrausgaben für Personal- und Sachausgaben bei Bund und Kommunen von insgesamt rund 33 Millionen Euro jährlich, heißt es in der Begründung. Davon entfielen rund 30 Millionen Euro auf den Bund und rund drei Millionen Euro auf die Kommunen. Der größte Teil der Ausgaben ”dient fachlichen Verbesserungen zur Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung in den Einrichtungen durch die flächendeckende Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (rund 23 Millionen Euro)“, heißt es in dem Entwurf.
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