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Auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 verlangen CDU/CSU- und FDP-Fraktion Änderungen. Fahrerlaubnisse der Klasse 3, die vor dem 1. April 1980 erworben worden seien, umfassten eine Erlaubnis zum Führen von Leichtkrafträdern, die der heutigen Klasse A 1 entspreche. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A 2 sollten ein Zukunft eine praktische Prüfung und die Abfrage theoretischer zweiradspezifischer Kenntnisse ausreichen. Dass die Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 trotz ihrer oft langjährigen Erfahrung mit Zweirad-Neulingen gleichgestellt würden, bezeichnen Unions- und FDP-Fraktion als ”nicht sachgerecht“
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