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Berlin: (hib/HLE/ELA) Industrielle Massentierhaltung soll nicht mehr zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben gehören. Dies strebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches (17/1582) an. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, im Außenbereich würden in großem Umfang Flächen mit Massentierhaltungs-Anlagen bebaut. ”Der gewachsene Charakter der Kulturlandschaft geht verloren, die Umwelt wird geschädigt und Menschen, die im Außenbereich wohnen, werden Immissionen und Belastungen in einem Umfang zugemutet, der weit über das, was bei traditioneller bäuerlicher Landwirtschaft im Außenbereich üblich war, hinausgeht“, schreibt die Fraktion.
Die bisherigen Regelungen werden nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu großzügig ausgelegt und würden daher ins Leere laufen. Der Außenbereich drohe sich von einem primär landwirtschaftlich genutzten Raum mit wichtigen Funktionen für Natur und Mensch ”nahezu flächendeckend in einen Standort der industriellen Fleischproduktion zu verwandeln“. Wenn die Privilegierung im Außenbereich in Anspruch genommen werden solle, müsse das Tierfutter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung nicht zu einem Totalverbot der Massentierhaltung führen werde. Vielmehr könne Massentierhaltung auch in Zukunft dort zulässig sein, wo die Gemeinden entsprechende bauleitplanerische Entscheidungen treffen würden.
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