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Berlin: (hib/BOB/ELA) Sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung von Aufzeichnungen dieses Missbrauchs sind ”verabscheuungswürdige Straftaten“, so die Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen fordern deshalb in einem Antrag (17/1584) die Bundesregierung auf, sie solle auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass die Zusammenarbeit der Staaten bei einer ”effektiven und rechtsstaatlich angemessenen“ Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern verbessert wird. In diesen Zusammenhang müsse den Planungen der Europäischen Kommission entgegentreten werden, auf Internetsperrungen zurückzugreifen. Dies bezeichnet die Fraktion als ”untaugliches und letztendlich kontraproduktives Instrument“. Es habe sich mittlerweile bei großen Teilen des Bundestages die Überzeugung durchgesetzt, dass Netzsperren ungeeignet seien, das Auftreten von Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch an Kindern wiedergeben, zu bekämpfen. Die betreffenden Seiten würden durch leicht zu umgehende technische Sperren lediglich verdeckt werden - letztlich jedoch im Netz verbleiben und weiterhin abrufbar sein. Es sei ”entschieden abzulehnen“, wenn die EU-Kommission durch eine Richtlinie versuche, in den EU-Mitgliedstaaten ein Verfahren durchsetzen, dessen Wirkungslosigkeit ”offensichtlich“ ist.
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