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Berlin: (hib/STO/JOH) Der Bundestag soll dem mit den Ländern geschlossenen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zustimmen. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1696) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums steht.
Hintergrund ist der Vorlage zufolge die mit der Föderalismusreform I vom August 2006 erfolgte Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Versorgungsrecht der Beamten. Sie macht es laut Bundesregierung erforderlich, die bisher bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bundes- oder länderübergreifenden Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen, die Bund und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Dazu haben Bund und Länder den sogenannten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag geschlossen, dem der Bundestag mit dem vorliegenden Gesetz zustimmen soll.
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