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Berlin: (hib/STO/JOH) Die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch vor der Einreise nachzuweisende Deutschkenntnisse soll nach den Willen der Fraktion Die Linke wieder rückgängig gemacht werden. Die seit Ende August 2007 geltende Neuregelung habe zu einer ”erheblichen Einschränkung des Ehegattennachzugs geführt“, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (17/1577), der am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa habe im vergangenen Jahr mit gut 33.000 immer noch deutlich unterhalb des vor der Gesetzesänderung erreichten Wertes von knapp 40.000 gelegen.
Auch ließen die schlechten Erfolgsquoten bei Sprachtests im Ausland den Schluss zu, dass die Neuregelung mit einer ”vielfach unzumutbaren, länger andauernden Zwangstrennung von Eheleuten verbunden ist“, argumentieren die Antragsteller. Vermutlich bestünden nur etwa 50 bis 60 Prozent aller Prüfungsteilnehmer den Test im ersten Anlauf.
In der Vorlage verweisen die Abgeordneten darauf, dass nach Inkrafttreten des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes der Nachzug von Ehegatten und Lebenspartnern aus dem Ausland grundsätzlich vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse abhängig sei. Davon seien zahlreiche Personengruppen und Staatsangehörige bestimmter Länder ausgenommen. Eine allgemeine Härtefallregelung etwa für Analphabeten, Schwangere und ältere Menschen gebe es indes nicht. Die Neuregelung ziele ”vor allem auf türkische Staatsangehörige aus bildungs- und sozial schwachen Schichten ab“, heißt es in dem Antrag.
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